Auf der Grundlage der "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Nienhagen (Kurabgabesatzung)" vom 28.01.2021 haben Besucher der Gemeinde Ostseebad Nienhagen folgende Kurabgabe (Kurtaxe) zu zahlen:
Im Januar 2021 hat die Gemeindevertretung Ostseebad Nienhagen eine neue Kurabgabe-Satzung beschlossen. Die aktuelle Kurabgabe-Satzung finden Sie unter dem Menüpunkt "Downloads".
Zeitraum | Saison |
Betrag/Tag |
ermäßigter Betrag/Tag |
---|---|---|---|
01. Jan. - 30. Apr. | Nebensaison (Vorsaison) |
1,00 € | 0,50 € |
01. Mai - 30. Sep. |
Hauptsaison |
2,00 € |
1,00 € |
01. Okt. - 31. Dez. |
Nebensaison |
1,00 € |
0,50 € |
01. Jan. - 31. Dez. |
Jahreskurabgabe |
45,00 €/Jahr | 30,00 €/Jahr |
Die Aufenthaltsabgabe für Hunde beträgt 0,00 €. | Alle Angaben ohne Gewähr. |
Befreiungen:
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Kinder unter 16 Jahre
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jede fünfte und weitere Person einer Familie
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Teilnehmer, an den von der Gemeinde anerkannten Tagungen, Kongressen, Lehrgängen und Kursen im Erhebungsgebiet, soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen
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Schwerstbehinderte (100%) sowie eine erforderliche Begleitperson
Ermäßigungen:
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Schüler bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, Studenten, Auszubildende sowie ein freiwilliges soziales Jahr Ableistende
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schwerbehinderte Personen mit mindestens 70% Erwerbsminderung sowie einer erforderlichen Begleitperson
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Personen, die über einen Träger der öffentlichen Sozial- und Jugendhilfe, der Sozialversicherungen und der Kriegsopferfürsorge sowie über Verbände der freien Wohlfahrtspflege sich einem Heilverfahren unterziehen
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Einwohner aus den Partnergemeinden der Gemeinde Ostseebad Nienhagen
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Nienhagen/Celle (Niedersachsen)
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Ostseeheilbad Grömitz mit Ortsteilen (Schleswig-Holstein)
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Wir arbeiten zur Zeit daran, unseren Kurabgaben-Rechner Ostseebad Nienhagen an die aktuelle Kurabgabe-Satzung anzupassen. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.