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Ostseebad Nienhagen: GespensterwaldAuf der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Ostseebad Nienhagen am 29.09.2022 wurde die "Satzung der Gemeinde Ostseebad Nienhagen über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebietes entlang der Strandstraße sowie der  Doberaner Straße", kurz Erhaltungssatzung, beschlossen. Nach ihrer Veröffentlichung wird sie rechtswirksam werden.

Die Satzung als pdf-Datei finden Sie hier.

Von dieser Satzung betroffen sind ca. 25 Grundstücke in den Straßen Strandstraße, Am Meer, Am Waldrand  sowie in der Doberaner Straße.
Viele der betroffenen Bürger sind Alt-Nienhäger. Sie werden noch gar nicht wissen, welche Konsequenzen dieser Beschluß für sie haben wird: Bauliche Veränderungen auf ihren Grundstücken bedürfen nun einer zusätzlichen Genehmigung durch die Gemeindevertretung Ostseebad Nienhagen.
Es ist ebenfalls damit zu rechnen, daß die Grundstücke durch diese Auflage einen Wertverlust erleiden werden. Dies bedeutet faktisch eine Teil-Enteignung der betroffenen Bürger.

Dieser Artikel wird demnächst erweitert. Wenn Sie Fragen haben oder Ihre Meinung äußern möchten, können Sie dies gern tun, indem Sie einen Kommentar schreiben.

 

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Ostseebad-Nienhagen: Bürgermeister Uwe Kahl verstorben

Der Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Nienhagen, Uwe Kahl, verstarb am 25. März 2022 im Alter von 79 Jahren.

Uwe Kahl

* 13. November1942  † 25. März 2022

 

 

Wie muß es nun weiter gehen?
Das Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG - M-V) schreibt dazu vor:

§ 45 Vorbereitung und Durchführung von Wahlen in besonderen Fällen

(3) Eine Wahl nach § 44 muss, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist, spätestens vier Mona-
te nach der Feststellung der Notwendigkeit dieser Wahl stattfinden.

Eine Bürgermeister- oder Landratswahl muss spätestens fünf Monate nach dem in Satz 1 bezeichneten Zeitpunkt stattfinden.

Auf einer außerordentlichen Gemeindevertretersitzung am Donnerstag, den 7. April 2022 soll der genaue Wahltermin beschlossen werden.

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Ostseebad Nienhagen: GespensterwaldAuf der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Ostseebad Nienhagen ging es u.a. um die Zukunft des Transformatoren-Turmes des Energieversorgers EDIS am Nienhäger Kommunalfriedhof in der Doberaner Straße. Die EDIS hatte der Gemeinde angeboten, ihr den Turm zu schenken und mit einem Betrag von ca. 500 bis 1000 € die weitere Nutzung zu unterstützen.

Mit den Stimmen von CDU und SPD wurde jedoch beschlossen, daß der Turm abgerissen werden soll, obwohl der Verein "Natur- und Umweltschutz Ostseebad Nienhagen" ein Konzept zur weiteren Nutzung des Trafo-Turmes vorgelegt hatte. Auch viele Bürger der Gemeinde Ostseebad Nienhagen hatten sich gegen den Abriß des Trafo-Turmes ausgesprochen und Vorschläge für die weitere Nutzung gemacht (siehe Umfragen).

 

Ein neuer kompakter Trafo wurde bereits direkt neben dem alten Trafo-Turm errichtet und wartet auf seine Inbetriebnahme. Diese soll am 20.12.2021 erfolgen.

Ostseebad Nienhagen: Trafoturm   Ostseebad Nienhagen: Trafoturm   Ostseebad Nienhagen: Neuer EDIS-Trafo am Nienhäger Friedhof

Am 21. Februar 2022 wurde der Trafo-Turm von der E.DIS Netz GmbH abgerissen, da die Mehrheit der Gemeindevertreter gegen den Erhalt des Turmes gestimmt hatte.

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Ostseebad Nienhagen: Blütenstaub auf der OstseeWer im Frühjahr im Ostseebad Nienhagen einen Spaziergang am Strand unternimmt, kann auf der Ostsee ein interessantes Natur-Phänomen beobachten: die Ostsee "blüht".

Erkennbar ist und dies an der gelben Färbung des Ostsee-Wassers, hervorgerufen durch Blütenstaub (Rapsfelder, Kiefernwälder), der vom Wind auf die Ostsee geweht wurde.
Unerfahrene Urlauber glauben manchmal, das es sich um irgendwelche Verunreinigungen handelt. Diese Sorge aber ist völlig unbegründet.

Ostseebad Nienhagen: Blütenstaub auf der Ostsee 

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Ostseebad Nienhagen GespensterwaldDie Verordnung des Landkreises Rostock zum Schutz freilebender Katzen wurde um ein Schutzgebiet erweitert. Dieses umfaßt alle Gemeinden des Amtes Bad Doberan-Land, zu denen auch die Gemeinde Ostseebad Nienhagen gehört.
Die Verordnung legt Pflichten für die Halter von Hauskatzen fest und soll die unkontrollierte Vermehrung dieser Tiere verhindern. Halter von Katzen, die ihrer Katze im Schutzgebiet freien Auslauf gewähren, haben ihre Katze zu kennzeichnen und zu registrieren. Die Kennzeichnung muß durch einen implantierten Mikrochip/Transponder erfolgen.
Den Wortlaut der Verordnung finden Sie hier.


 

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